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Baden Württemberg Fahnen und Wappen
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Baden Württemberg Fahne


Die Baden Württemberg Fahne verfügt über eine bi-kolorische Dichotomie mit Hilfe von den Farben Schwarz für die Landesteile Württemberg obendrein Hohenzollern sowohl Gold für Baden. Die Festlegung zu diesem Punkt erfolgte amtlich 1953. Das Land Baden Württemberg besitzt weiter über zwei verschiedenartige Dienstflaggen, welche sich in dieser Farbgebung unter anderem Aufmachung gleichwohl gleichartig sind. Die Baden-Württemberg-Landesdienstflagge enthält nach wie vor ein in der Mitte platziertes Wappenbild.

Dieses Wappenbild der Baden Württemberg Fahne bezieht sich auf die Herzöge der Staufer, ebendiese von 1079 bis 1268 die Geschicke des Herzogtums Schwaben regierten und von hier aus die Politik des Deutschen Reiches bestimmten. Das Hoheitszeichen der Baden Württemberg Fahne zeigt 3 royal schreitende schwarze Löwen mit roter Zunge in einem gold farbenem Schild, was von einem Hirsch darüber hinaus einem Fabeltier gestützt wird.

Das große Landeswappen der Baden Württemberg Fahne ist überwölbt von einem Kronreif unter Einsatz von 9 regionalen Wappen. 6 dieser Hoheitszeichen stehen zu Gunsten von die wichtigsten südwestdeutschen Territorien nach dem Mittelalter, die übrigen drei Wappenbilder repräsentieren die verbliebenen Staatsgebiete gemäß der napoleonischen Landwirtschaftliche Neuordnung.

 

Wir zeigen Ihnen eine Auflistung der Fahnen und Wappen von Baden Württemberg

 

 

Das Bundesland Baden Württemberg hat drei Flaggen, zwei Landesdienstflaggen in zwei Variationen und eine Landesflagge. Die Verwendungen der Dienstflaggen unterliegt Einschränkungen.

 

Die Landesflagge Baden Württembergs

 

Die Verfassung Baden Württemberg vom 11. November 1953 legt in Artikel 24, Absatz 1 fest: Schwaz-Gold sind die Landesfarben von Baden Württemberg. Die Farbe Schwarz representiert die Landesteile Hohenzollern, Württemberg und Gold Baden. Die Farben der Landesflagge wurden bereits vor den Landeswappen fesgelgt und somit nicht von deisem abgeleitet. Die Landesflagge und die Verwendung ist jedermann frei.

 

 

 

Landesdienstflaggen Baden Württemberg

 

 

 

 

Die Landesdienstflaggen werden geregelt durch die Verordnung über die Führung des Landeswappen vom August 1954. Der Paragraph 9 sagt aus, Die wappenführenden Stellen, mit Ausnahme der nichtbeamteten Notare, sind berechtigt, auf der Landesflagge das von ihnen zu führende Landeswappen zu zeigen (Landesdienstflagge). Beim großen Landeswappen bleiben die Schildhalter weg. Der Ministerpräsident kann auch anderen Stellen gestatten, die Landesdienstflagge zu zeigen. Da es zwei Landeswappen gibt, gibt es auch zwei Variationen der Landesdienstflaggen. Die Landesdienstflagge darf ausschließlich nur von den dazu berechtigten Stellen verwendet werden. Das benutzen der Landesdienstflagge von unbefugten ist eine Ordnungswidrigkeit ( §124 vom 24. Mai 1968).

 

 

 

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Baden Württemberg liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und wurde durch die Fusion 1952 gegründet.

Die Landeshauptstadt ist Stuttgart. Im Größenvergleich nach Einwohner und Fläche liegt Baden Württemberg an dritter Stelle in Deutschland.

Seit dem 1 Januar 1973 ist Baden Württemberg in vier Regierungsbezirke, zwölf Regionen und 35 Landkreise und neun Stadtkreise eingeteilt.

Regierungsbezirke

Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe, Freiburg

Regionen

Stuttgart und seine Regionen: Stuttgart, Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg

Tübingen und seine Regionen: Neckar-Alb, Donau Iller, Bodensee Oberschwaben

Karlsruhe und seine Regionen: Rhein Neckar, mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald

Freiburg unds seine Regionen: Schwarzwald-Baar-Heuberg, südlicher Oberrhein, Hochrhein-Bodensee

Stadtkreise

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Mannheim, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Baden-Baden

Landkreise

Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Böblingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freudenstadt,

Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis,

Ortenaukreis, Ostalbkreis, Rastatt, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall,

Schwarzw.-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tuttlingen, Waldshut, Zollernalbkreis.

 
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